Für Frischluft und Natur

Für Frischluft und Natur

Sindlingen-West Bürgerinitiative verweist auf Nachteile der Bebauung

Nicht alle begrüßen die Vereinbarung, welche kürzlich zwischen den Vertretern der Stadt und des Industrieparks bezüglich des Umgangs mit der Seveso-Richtlinie getroffen wurde. Darauf weist die Bürgerinitiative gegen das geplante Neubaugebiet am Sindlinger Ortsrand westlich der internationalen Schule hin.

Wie berichtet wird der Industriepark kein Veto gegen Bauvorhaben einlegen, die weiter als 500 Meter von der Werksgrenze entfernt geplant werden. Damit ist zumindest von dieser Seite der Weg frei für die Ausweisung neuer Wohngebiete. In Sindlingen-West könnten leicht 1000 Wohneinheiten entstehen.

„Es ist schon bedauerlich, dass viele Stimmen aus der Bevölkerung unseres Stadtteiles im Frankfurter Römer nicht wahrgenommen werden, die gegen das geplante Neubaugebiet sind“, merken die Sprecher der BI, Franz Ilg, Ilona Klein, Patrick Stappert und Claudia Ilg, an. Sie haben schon vor einigen Jahren rund 1000 Unterschriften gegen das Neubaugebiet gesammelt. Einer der Gründe, die sie gegen die Bebauung der Äcker ins Feld führen, ist die Frischluftversorgung des Stadtteils. Die BI erinnert an eine Richtlinie der Stadtverordnetenversammlung vom 31. August 2017. Darin heißt es: „Die Nachverdichtung von Wohnquartieren wie auch die Umwidmung von Freiflächen zu Siedlungsgebieten wirken sich zusätzlich zu ohnehin vorhandenen Klimaveränderungen auf das Stadtklima aus. Dem gilt es mit stadtplanerischen Maßnahmen (Erhalt von Freiflächen und Frischluftschneisen usw.) … zu begegnen.“

„Kommt dieser Beschluss in Sindlingen nicht zum Tragen?“, fragen die Sprecher. Sie fordern die Mandatsträger auf, nach Alternativen zur Bebauung im westlichen Umland zu suchen, damit die für den Stadtteil wichtige Frischluftschneise erhalten bleibt. Sie dient zugleich der bedrohten Art des Feldhamsters als Lebensraum. Bei einer Bebauung würde er verschwinden. Vorsichtshalber hat die Bürgerinitiative die Untere Naturschutzbehörde informiert. Sie verweist auch darauf, dass das fruchtbare Ackerland als solches zu erhalten sei.

Nicht zuletzt sei ein Wohngebiet an der Stelle mit umfangreichen Investitionen in die Verkehrserschließung verbunden, schreibt die BI. Allein die Unter- oder Überführung der Bahngleise verursache Kosten in Millionenhöhe.

Franz und Claudia Ilg, Ilona Klein und Patrick Stappert hoffen nun auf weitere Unterstützung durch diejenigen Sindlinger, die ebenfalls gegen ein Neubaugebiet sind: „Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, die uns anvertraute Natur so zu erhalten, dass wir diese auch verantwortungsvoll an die nächsten Generationen weitergeben können. Dieses ist unsere Pflicht, gerade in den Zeiten des Klimaschutzes!“, erklären sie. hn

Sorge um Feldhamster

BI Brief an die Untere Naturschutzbehörde

In einem Brief an die Untere Naturschutzbehörde weist die Bürgerinitiative gegen das geplante Neubaugebiet Sindlingen-West darauf hin, dass im Fall des Falles der Feldhamster (Cricetus cricetus) Opfer einer Bebauung würde.

Auf den Feldern lebt eine der beiden letzten Populationen von Feldhamstern in Frankfurt. Das possierliche Tierchen ist auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Deutschland als „stark gefährdet“ eingestuft. Um ihm beim Überleben zu helfen, hat Landwirt Patrick Stappert, der dort mehrere Äcker bewirtschaftet, Rückzugsräume für den Hamster angelegt. 

Eine Bebauung der Äcker würde ihm den Garaus machen, befürchtet die BI. Sie geht davon aus, dass die Sindlinger Hamsterpopulation eine Umsiedlung nicht überstehen würde. Deshalb sollte schon aus diesem Grund von einer Bebauung abgesehen werden, folgert sie. Nach §39 sowie §44 der Bundesartenschutzverordnung gehöre der Feldhamster zu den besonders geschützten Tierarten und sei zudem durch die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt. 

„In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass bei Verstößen gegen die Schutzverordnung ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission eingeleitet werden kann, beziehungsweise in der Vergangenheit auch eingeleitet wurde (zum Beispiel Frankreich wegen mangelhafter Schutzmaßnahmen bezüglich der freilebenden Hamsterpopulationen im Elsass)“, schreibt die BI an die Untere Naturschutzbehörde.