Müllverbrennung EBS-Anlage nimmt jetzt auch Klärschlamm

Bei Stillstand mehr Methan

Müllverbrennung EBS-Anlage nimmt jetzt auch Klärschlamm

Ursprünglich wurde die so genannte Ersatzbrennstoffanlage (EBS) auf der Südseite des Industrieparks Höchst gebaut, um heizwertreiche Ersatzbrennstoffe wie Plastik zu verbrennen und dabei Strom und Dampf für den Industriepark zu gewinnen. Die Anlage laufe seit 2015 im Regelbetrieb. 2017 seien insgesamt 536 000 Tonnen Abfall verbrannt worden, berichtete Wolfgang Keßler von der Betreiberfirma Thermal Conversion Compound GmbH (T2C) in einer Sitzung des Gesprächskreises der Nachbarn des Industrieparks. 

Seit Juli 2016 kamen probeweise 70 000 Tonnen Klärschlamm im Jahr in die Öfen. Nach dem erfolgreichen Probebetrieb stellt T2C nun den Antrag, jährlich 210 000 Tonnen teilweise gefährlichen Klärschlamm verbrennen zu dürfen, zusätzlich 50 000 Tonnen besonders heizwertreiche Materialen der Kategorie gefährlicher Abfall wie etwa Dämmstoffe auf Polystyrol-Basis. Die Beimischungen hätten positive Auswirkungen auf das Verbrennungsverhalten insgesamt, erläuterte Keßler. Die maximale Auslastung der Anlage von 700 000 Tonnen Material pro Jahr werde nicht überschritten.

Dass nun in großem Umfang Klärschlamm hinzu kommen soll, liege an einer Gesetzesänderung. Danach sei es künftig verboten, Klärschlamm auf Äckern zu verteilen. „Deshalb werden neue Entsorgungswege gebraucht“, sagte Keßler. Die Verbrennung sei einer. Die EBS-Anlage sei neben einer Anlage der hessischen Industriemüll-GmbH zur Zeit die einzige dafür geeignete Anlage in Hessen. 

Allerdings habe sich gezeigt, dass einige Grenzwerte überschritten würden, erklärte Harald Noichl, Leiter der Abteilung Genehmigung beim Industrieparkbetreiber Infraserv. Bei einem teilweisen oder gänzlichen Stillstand der Verbrennung, etwa während Revisionsarbeiten, werde mehr Methan frei als gedacht.

Ohne Verbrennung steigen die Werte

 Solange die Öfen in Betrieb sind, gebe es keine Probleme. Werden aber einer oder alle abgeschaltet, sammle sich in der Abluft des vorgeschalteten Abfall-Sammelbunkers durch biologische Zersetzung Methan an. Die Abluft wird in dem Fall unverbrannt durch einen vierten Schornstein abgeleitet. An dessen Auslass steigt der Wert für Methan dann von 10 auf 200 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Um das zu verhindern, müssten rund 100 000 Kubikmeter Bunkerabluft unter Einsatz von 10 Tonnen Erdgas pro Stunde extra verbrannt werden. „Das wäre ökologisch und ökonomisch unsinnig“, sagte Noichl. Deshalb seien die höheren Emissionswerte in die Antragsunterlagen eingearbeitet worden. Das habe zu Verzögerungen geführt. Ursprünglich hätten die Genehmigungsunterlagen schon 2017 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden sollen. Das sei nun für April/Mai geplant.

Ortsbeirat Thomas Schlimme Grüne) störte sich daran, dass der Grenzwert für das Treibhausgas Methan angehoben werden soll. „Werden am vierten Kamin alle Grenzwerte eingehalten?“, fragte er. Da hakte Rudolf Hartleib ein. Der Leiter des Gesprächskreises zeigte einen anonymen Brief vor, der ihm am Nachmittag in den Briefkasten gesteckt worden war. Darauf fand sich neben anderen just diese Frage. „Haben Sie den auch bekommen?“, wollte er von Schlimme wissen. Ja, gab der Grüne zu. Über die Frage des Umgangs mit den insgesamt 13 Fragen zur EBS-Anlage entspann sich ein kurzer Disput. Schlimme wollte sie gerne sofort stellen und beantworten lassen, Hartleib und andere jedoch plädierten dafür, Infraserv Gelegenheit zu geben, die Fragen in Ruhe durchzusehen.

Sie sollen bei der nächsten Sitzung des Gesprächskreises am Mittwoch, 8. November, beantwortet werden. hn