Noch alles offen – Magistrat prüft den Erwerb

Villa Meister

Noch alles offen

Magistrat prüft – Einschränkungen für potenzielle Käufer

Was wird aus der Villa Meister? Entsprechende Anfragen brachten SPD und CDU im Ortsbeirat auf den Weg.
Wie berichtet möchte die Erbengemeinschaft, der Park und Villa, Reitstall und Koppeln gehören, das Anwesen verkaufen. Die SPD setzt sich dafür ein, dass es die Stadt erwirbt. Die CDU bevorzugt eine privatwirtschaftliche Vermarktung. Beide betonen, dass die Anlage in jedem Fall weiterhin öffentlich zugänglich sein soll.
Der Magistrat berichtet nun, dass er sich in Gesprächen zur Zukunft der Liegenschaft befinde. Es liege aber noch kein konkretes Verkaufsangebot vor. Es gebe jedoch Überlegungen, wie das Gelände genutzt werden könnte. Dabei solle geprüft werden, ob durch die Freigabe der ehemaligen Gärten für Wohnungsbau genügend Geld erwirtschaftet werden könnte, um eine Folgenutzung für die Villa sicherstellen zu können. Das gelte für jeden Käufer, egal ob Stadt oder jemand anderes. Voraussetzung sei stets, dass der Charakter des Parks erhalten bleibe. Die öffentliche Zugänglichkeit sei ohnehin aufgrund testamentarischer Bestimmungen gewährleistet.
Neben den wirtschaftlichen sind denkmal- und naturschützerische Auflagen sowie Sicherheitsaspekte zu prüfen. Park und Villa grenzen direkt an die Mainauen. Teile davon liegen in der besonders geschützten Zone Eins des Grüngürtels und Grünzugs der Stadt Frankfurt. Gebäude und Park stehen unter Denkmalschutz. Und nicht zuletzt ist die Nähe zur chemischen Industrie möglicherweise ein Fall für die Seveso-Richtlinie. Ähnlich wie bei den Überlegungen zur Bebauung des westlichen Ortsrands mit Wohnungen soll ein Gutachten Klarheit darüber bringen, ob hier überhaupt gebaut werden darf.
Sofern eine solche Nutzung möglich sei, werde der Magistrat auch prüfen, ob eine stadteigene Gesellschaft dafür in Frage kommt. Sollten private Dritte das Meister-Gelände kaufen, sei die Mitsprache der Stadt bei der zukünftigen Entwicklung durch das öffentliche Baurecht, die bestehende Erhaltungssatzung sowie die denkmalschutzrechtliche Genehmigungserfordernis für Umnutzungen und Neubauvorhaben sichergestellt. hn