Kein Grund für Tempo 30
Verkehr
Kein Grund für Tempo 30
Magistrat lässt zählen – Keine besondere Gefahr
Raser auf der Bahnstraße? Das wird oft behauptet, durch Zahlen aber nicht belegt. Deshalb soll die Geschwindigkeit nicht reduziert werden, heißt es in einem Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat Sechs.
Der Sindlinger CDU-Ortsbeirat Albrecht Fribolin hatte im August 2011 beantragt, auf der gesamten Länge der Bahnstraße eine Tempobeschränkung auf 30 Kilometer/Stunde einzurichten. Die gerade Linienführung vom S-Bahnhof Zeilsheim bis zur Einmündung in die Farbenstraße am Dalles verleite Autofahrer zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten, begründete Fribolin den Wunsch. Durch das Tempolimit sollten Fußgänger und Radfahrer geschützt und Lärm verringert werden.
Der Magistrat ließ daraufhin eine Langzeitmessung durchführen. In Höhe Haus Nummer 161 wurden 27277 Fahrzeuge in Richtung Zeilsheim gemessen. Dabei seien nur 1,55 Prozent Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden, heißt es in der Stellungnahme des Magistrats. In Richtung Sindlingen seien 25055 Fahrzeuge gezählt worden, von denen 2,74 Prozent zu schnell waren. „Die Werte, die sich im Verwarngeldbereich bewegen, liegen deutlich unter dem Frankfurter Durchschnitt und lassen keine außerordentliche Gefahren lage erkennen“, schreibt der Magistrat. Da insbeondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur da zulässig seien, wo auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht, sieht er keinen Grund für ein Tempolimit.
Noch ein weiterer Grund spreche dagegen, erklärt der Magistrat. Die lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt habe mitgeteilt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung jährlich Mehrkosten von 83000 Euro hervorrufen würde. Bei der Nachtbuslinie n8 müsste zudem ein Teil des Linienwegs entfallen, um die Umsteigemöglichkeit an der Konstablerwache mit den übrigen Nachbuslinien aufrecht zu erhalten. „Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen“, heißt es abschließend. Es bleibt also bei Tempo 50 – soweit die freie Fahrt nicht sowieso durch Lastwagen, die entladen werden, Lieferanten, die in der zweiten Reihe stehen, Busse, die an Haltestellen halten (oder auf der Straße vor der Busbucht, weil die Bucht durch parkende Autos zugestellt ist) oder Baustellen behindert wird. hn